Der Tod beendet das Leben auf der Erde – nicht aber die Liebe

Liebe Angehörige, das Leben – egal wann es endet – ist immer zu kurz und das Erleben, dass ein geliebter Mensch seinen letzten Weg gehen muss, mit Traurigkeit und tiefen schmerzvollen Gefühlen behaftet. Unser größtes Anliegen ist es, jeder Trauerfamilie den für sie stimmigen Weg zu ermöglich, gerne unterstützen wir Sie bei besonderen und individuellen Wünschen rund um die Bestattung.

Wenn der Todesfall eingetreten ist, muss der Hausarzt/Bereitsschaftsarzt benachrichtigt werden, der den Totenschein ausstellt. Nachfolgend sollte der Bestatter informiert werden.

Hinweis: Der Totenschein ist für den Bestatter von äußerster Wichtigkeit, um seine Tätigkeit aufnehmen zu können. Der Verstorbene darf bis zu 48 Stunden am Sterbeort verweilen.

Wichtige Dokumente für den Bestatter:

  • Bei Verheirateten: Familienstammbuch oder Auszug aus dem Heiratsregister
  • Bei Verwitweten: Familienstammbuch / Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei Geschiedenen: Familienstammbuch / Rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde

Weitere Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Rentenversicherungsnummer(n)
  • Mitteilungen über Zusatz- oder Betriebsrenten
  • Lebensversicherungspolicen
  • Mitgliedschaftsbescheinigung der Sterbekasse
  • Schwerbehindertenausweis
  • Graburkunde, falls ein Grab vorhanden ist

Alle Dokumente sollten im Original vorhanden sein. Sollte Ihnen bei den Unterlagen etwas fehlen, unterstützen wir Sie gerne.

Gemeinsam gehen wir Schritt für Schritt mit Ruhe und Achtsamkeit.

Mögest Du immer Rückenwind haben und stets Sonnenschein im Gesicht.

Und mögen Dich die Schicksalsstürme hinauftragen, auf das Du mit den Sternen tanzt …

Bestattungen

Sollte der Verstorbene zu Lebzeiten keine Regelung getroffen hat, bestimmt der nächste Angehörige die Bestattungsart. Dieser hat die Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten, welche wir nachfolgend kurz vorstellen.

Wahl der letzten Ruhestätte

Erdbestattung

Die leibliche Hülle wird in einen Sarg gebettet und der Erde übergeben. Erdbestattungen finden ausschließlich auf einem Friedhof statt. Bei dieser Bestattungsform haben Sie verschieden Möglichkeiten:

  • Wahlgrab

Bei dieser Grabstätte besteht die Möglichkeiten, die Lage und Größe selbst zu bestimmen. Besonders für Personen, die in einer Lebensgemeinschaft gemeinsam Zeit verbracht haben, ist dies eine oftmals nach ihrem Tod nebeneinander bestattet werden möchten. Das Wahlgrab kann je nach städtischer Gegebenheit käuflich erworben werden und nach Ablauf der vorgegebenen Nutzungszeit in Erweiterung verlängert werden, auch ohne aktuelle Beisetzung.

  • Reihengrab

Reihengräber sind in der Reihe angelegte Einzelgrabstätten, in denen jeweils nur ein Sarg bestattet werden kann. Die Beisetzung findet auf speziell dafür angelegten Grabfeldern statt. Ein Merkmal bei diesen Grabstätten ist, dass dort keine Einfassungen vorgenommen werden können. Diese Gräber werden der Reihe nach vergeben und können nicht ausgewählt werden. Gärtnerische Pflege erfolgt individuell durch den Nutzer. Das Nutzungsrecht der Grabstätte liegt bei 20 Jahren. Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht nicht wiedererworben werden; das Grab wird eingeebnet.
Reiheneinzelgrabstätten stehen auf allen städtischen Friedhöfen.

Halbanonyme / Anonyme Bestattung
  • Halbanonymen Bestattung

Unter einer halbanonymen Bestattung versteht man die Beisetzung auf einer Rasenfläche, auf der die einzelnen Grabstellen nicht gekennzeichnet sind. Im Gegensatz zu einem komplett anonymen Grab ist aber eine zentrale Gedenkstätte oder ein Gedenkstein mit den Namen der Verstorbenen vorhanden, die auf dieser Fläche beigesetzt sind.

  • Anonyme Bestattung

Anonyme Bestattung steht für namenlose Bestattung. Bei einer anonymen Bestattung wird an der Beisetzungsstelle auf jeglichen Namenshinweis verzichtet. Eine anonyme Bestattung ist meist eine wirtschaftlich günstige Form der Bestattung.

Feuerbestattung / Krematorium

Die leibliche Hülle wird in einen Sarg gebettet und in einem Krematorium dem Feuer übergeben. Anschließend wird die Asche in eine Urne verbracht und mit einer Orientierungsnummer und einem  Schamottstein versehen.

  • Besonderheiten

Aus der Asche können Diamanten gefertigt werden.

Urnenbestattung

Auch hier gibt es unterschiedlich Möglichkeiten der Bestattung.

Die Beisetzung der Urne kann:

  • in einem Urnengrab
  • Bestattung der Urne in Form einer Waldbestattung
  • in Urnennischenplätzen (Kolumbarium)
  • in einem ausgesuchten Grab – wie es auch bei der Erdbestattung Anwendung findet
  • zur See
  • in anonymen Urnenfeldern
  • Wiesen-, Baum- und Felsbestattungen in den Schweizer Bergen
    (weitere Informationen bei besonderem Interesse)
  • Luftbestattung – dies ist ausschließlich in Tschechien, der Schweiz sowie in Frankreich erlaubt
    (weitere Informationen bei besonderem Interesse)
Seebestattung

Diese Möglichkeit erschließt sich den Menschen, die sich auf besondere Weise mit dem Meer verbunden fühlen/fühlten. Hinweis: Einer Seebestattung geht immer eine Feuerbestattung voraus.

Waldbestattung

Ist eine naturnahe Art der Bestattung gewünscht werden wir mit Ihnen nach geeigneten, individuellen Möglichkeiten suchen. Hier ist es wichtig auf eine biologische Urne zu achten. Auch hier ist eine Feuerbestattung eingangs Voraussetzung.

Zögern Sie nicht, uns jederzeit zu kontaktieren.
Wir sind 24 Stunden, 7 Tage die Woche für Sie erreichbar!

 Telefon: +49 (0) 173 59 16 893

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